Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an VfL-Tegel-Laufveranstaltungen
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
- (1) Die VfL-Tegel-Laufveranstaltungen werden nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Berliner und Brandenburger Leichtathletik-Verbandes veranstaltet. Veranstalter der VfL-Tegel-Laufveranstaltungen ist der VfL Tegel 1891 e.V., Hatzfeldtallee 29, 13509 Berlin.
- (2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
- (3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter sind an die Leichtathletikabteilung des VfL Tegel zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
- (1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
- (2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der Teilnehmenden diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
- (1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert beim Veranstalter anzufordernden Formular (auch enthalten im Ausschreibungs-Flyer) oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.
- (2) Startgeld-Zahlungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbstständig auf das im Anmeldeformular benannte VfL-Tegel-Konto. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Am Veranstaltungstag kann eine Anmeldung gegen erhöhtes Meldegeld nur per Barzahlung erfolgen, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.
- (3) Der Veranstalter versendet keine Anmeldebestätigung an den Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmenden jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmende nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
- (4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
- (5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmende ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmenden; in diesem Falle kann der Veranstalter für das Folgejahr einen kostenlosen Startplatz anbieten.
- (6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmenen entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
- (7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmenden und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss
- (1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden.
- (2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
- (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmenden, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
- (5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
- (1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
- (2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, digitale Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
- (3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, soweit bei den Läufen sog. Zeitmess-Chips eingesetzt werden, an einen kommerziellen Dritten (derzeit Ziel-Zeit, Küsterfleck 10, 16348 Wandlitz, OT Lanke, www.ziel-zeit.de) zum Zweck der Zeitmessung, zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
- (4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
- (5) Der Teilnehmende kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3 und 4 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per E-Mail widersprechen.
§ 6 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung
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Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar
oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird
er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der
in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 3 Absatz 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.